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Spenden und Zustiften
Die Förderarten
Die Stiftung begrüßt Zuwendungen zur Unterstützung der satzungsgemäßen Tätigkeiten der Stiftung
Zuwendungen können mit und ohne Zweckbindung im Wege der ausdrücklichen Zustiftung sowie im Wege der sonstigen Zuwendung, insbesondere mittels Spende oder durch Verfügung von Todes wegen in einem Testament oder Erbvertrag bewirkt werden.
Förderweg
Zuwendungen können unbar auf das Konto der Pommerschen Stiftung für historische Bildung geleistet werden (Link: Bankverbindung).
Das Konto wird wie folgt geführt:
Kontoführendes Institut: Sparkasse Vorpommern
Konto IBAN: DE89 1505 0500 0102 1210 44
SWIFT-BIC: NOLADE21GRW
Steuervergünstigung
Die Stiftung ist durch Bescheid des Finanzamts Greifswald vom 17. Mai 2022 (Az.: 084/141/18772 K05/1) als gemeinnützige Organisation zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, sowie zur Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1, 7 und 22 AO) anerkannt.
Zuwendungen in einer der dafür möglichen Arten (s.o.), die die satzungsgemäßen Tätigkeiten der Stiftung unterstützen, sind dem gemäß auf Seiten der zuwendenden Person oder Organisation nach Maßgabe der Abgabenordnung steuerlich begünstigt. In allen Fällen steuerbegünstigter Zuwendungen stellt die Stiftung unaufgefordert und unverzüglich eine die Zuwendung bestätigende Bescheinigung zur Vorlage bei der Finanzbehörde aus, sofern die zuwendende Person oder Organisation ihren vollständigen Namen und ihre Postanschrift auf dem Überweisungsträger oder in sonstiger Weise mitgeteilt hat.