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Spenden und Zustiften

Die Förderarten

Die Stiftung begrüßt Zuwendungen zur Unterstützung der satzungsgemäßen Tätigkeiten der Stiftung

  • von Einzelpersonen

  • rechtsfähigen Vereinigungen

  • Institutionen

Zuwendungen können mit und ohne Zweckbindung im Wege der ausdrücklichen Zustiftung sowie im Wege der sonstigen Zuwendung, insbesondere mittels Spende oder durch Verfügung von Todes wegen in einem Testament oder Erbvertrag bewirkt werden.

Förderweg

Zuwendungen können unbar auf das Konto der Pommerschen Stiftung für historische Bildung geleistet werden (Link: Bankverbindung).

Das Konto wird wie folgt geführt:

Kontoführendes Institut: Sparkasse Vorpommern

Konto IBAN: DE89 1505 0500 0102 1210 44

SWIFT-BIC: NOLADE21GRW

Steuervergünstigung

Die Stiftung ist durch Bescheid des Finanzamts Greifswald vom 17. Mai 2022 (Az.: 084/141/18772 K05/1) als gemeinnützige Organisation zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, sowie zur Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nrn. 1, 7 und 22 AO) anerkannt.

Zuwendungen in einer der dafür möglichen Arten (s.o.), die die satzungsgemäßen Tätigkeiten der Stiftung unterstützen, sind dem gemäß auf Seiten der zuwendenden Person oder Organisation nach Maßgabe der Abgabenordnung steuerlich begünstigt. In allen Fällen steuerbegünstigter Zuwendungen stellt die Stiftung unaufgefordert und unverzüglich eine die Zuwendung bestätigende Bescheinigung zur Vorlage bei der Finanzbehörde aus, sofern die zuwendende Person oder Organisation ihren vollständigen Namen und ihre Postanschrift auf dem Überweisungsträger oder in sonstiger Weise mitgeteilt hat.